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Qualitätssicherung

Wir arbeiten gemäss den Qualitätsrichtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Pathologie (SGPATH) und den Empfehlungen der Konsensus Konferenz des College of American Pathologists Gynecologic Cytopathology [1,2]. Dies beinhaltet:

  1. Limitierung der Anzahl Fälle, welche pro Tag von Zytotechnikerinnen (CT) gescreent werden.
  2. Randomisiertes Nachscreening von 10% der Fälle, welche in der Vorsorge als NILM beurteilt werden.
  3. Screening eines definierten Sets von Abstrichen, bei denen eine Kontrolle ausserhalb der regulären Vorsorge empfohlen ist oder die statistisch mit einem erhöhten Risiko für relevante Veränderungen assoziiert sind.
  4. Alle positiven und fraglich positiven Abstriche sowie Abstriche, welche statistisch mit einem erhöhten Risiko für relevante Veränderungen assoziiert sind, werden immer auch durch Fachärzte für Pathologie beurteilt (PDF Icon Vorgabe Screening durch mehrere Fachpersonen.pdf). 
  5. Korrelation von zytologischen und histologischen Befunden, welche wir aktiv einfordern. Bei Diskrepanzen erfolgt eine Re-evaluation der Abstriche.
  6. Statistische Auswertung der Verteilung der einzelnen Diagnosegruppen, welche unserer eigenen Qualitätskontrolle dient. Darauf basierend können wir Ihnen auf Wunsch eine Übersicht der kontrollbedürftigen Abstriche über einen definierten Zeitraum als 'Liste unerledigter Fälle' zur Verfügung stellen. Einmal pro Jahr erhalten Sie eine 'persönliche Einsenderstatistik', welche die persönlichen Daten im Vergleich zum Gesamtlabor reflektiert (PDF Icon Einsenderstatistik.pdf).
  7. Regelmässige Diskussion von Fällen am Multi-Head Mikroskop.
  8. Regelmässige Teilnahme an Fortbildungen.   

 

Literaturangaben
[1] Qualitätsrichtlinien SGPATH. https://sgpath.ch/qualitaet.
[2] Tworek JA et al. Arch Pathol Lab Med. 2013; 137 (2): 158–163. doi.org/10.5858/arpa.2012-0111-CC (and articles from the working groups in the same issue)